Internationales Erbrecht

Bei Zeuss Grabosch Rechtsanwälte bieten wir Ihnen spezialisierte Rechtsdienstleistungen im internationalen Erbrecht an, wobei wir uns auf grenzüberschreitende Fälle mit Bezug zu Deutschland konzentrieren. Eine Erbschaftsangelegenheit kann aus einer Vielzahl von Gründen grenzüberschreitende Komponenten haben. Selbst scheinbar unkomplizierte Fälle können überraschende internationale Komponenten aufweisen. Unsere Kanzlei ist für Sie da.

Im Rahmen unserer besonderen Expertise im internationalen Erbrecht beraten wir in Deutschland lebende Ausländer, die ihren letzten Willen unter sorgfältiger Berücksichtigung der möglicherweise relevanten Rechtsordnungen gestalten wollen.

Wir helfen auch bei Nachlassansprüchen von in Deutschland verstorbenen Ausländern oder in Fällen, in denen ein Ausländer in Deutschland belegenes Vermögen erbt. Auch Fälle, in denen der Nachlass einfach nur Vermögen außerhalb Deutschlands umfasst, können ohne die Expertise der richtigen Anwaltskanzlei schwierig zu handhaben sein.

Unsere Anwälte sind mit der Komplexität des internationalen Erbrechts, einschließlich des Zusammenspiels zwischen deutschen und ausländischen Rechtsordnungen, bestens vertraut. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung bei der Nachlassplanung und stellen sicher, dass Ihr Testament sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht Ihres Heimatlandes gestaltet ist, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Unser Ziel ist es, Ihnen die Gewissheit zu geben, dass Ihr Nachlass oder Ihre Erbschaft mit äußerster Sorgfalt und rechtlicher Präzision behandelt wird, unabhängig davon, wo Sie oder Ihre Angehörigen sich befinden.

Einblicke

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