Erbschaftssteuer
Zeuss Grabosch Rechtsanwälte sind zudem im Bereich der Erbschaftssteuer spezialisiert.
Wir unterstützen Sie hierbei unter anderem bei der Erstellung und er Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen, der Prüfung von Erbschaftssteuerfreibeträgen und erbschafts-steuerrechtlich privilegiertem Vermögen. Zudem Unterstützung wir Sie auch bei Erstellung und Abgabe von Selbstanzeigen.
Insbesondere beraten wir Sie auch gerne zu sämtlichen internationalen Erbschaftssteuerfragen und prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang zunächst für Sie eine Steuerpflicht in Deutschland besteht, inwieweit Sie von einem Doppelbesteuerungsabkommen profitieren und inwieweit bereits im Ausland gezahlte Erbschaftssteuer für Sie angerechnet werden kann.