Internationales Familienrecht

Bei Zeuss Grabosch Rechtsanwälte bieten wir fachkundige juristische Unterstützung im internationalen Familienrecht und sind auf grenzüberschreitende Fälle mit Deutschlandbezug spezialisiert. Ganz gleich, ob Sie als Ausländer in Deutschland leben, Familienangehörige in Deutschland haben oder deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sind, unsere Kanzlei ist darauf vorbereitet, die einzigartigen Herausforderungen zu bewältigen, die sich in diesen komplexen Situationen ergeben.

Unsere erfahrenen Anwälte bieten umfassende Dienstleistungen in einem breiten Spektrum internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten, einschließlich Scheidung, Sorgerecht und Besuchsrecht für Kinder, internationaler Umzug und Eheverträge.

Auch haben wir in der Vergangenheit unsere Mandanten häufig bei der Anerkennung von ausländischen (Familienrechts-)Entscheidungen in Deutschland unterstützt. Insbesondere die Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland wird benötigt, bevor eine neue Ehe in Deutschland geschlossen oder anerkannt werden kann.

Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung in diesem Bereich haben wir ein tiefgehendes Verständnis für die Komplexität grenzüberschreitender Sachverhalte sowie für ausländische Rechtssysteme.

Wir bieten Ihnen eine persönliche, kulturell sensible Beratung, die auf Ihre spezifischen Umstände zugeschnitten ist und sicherstellt, dass Ihre Rechte und Interessen umfassend geschützt werden. Unsere Kanzlei setzt sich für eine klare Kommunikation und strategische Lösungen ein und führt Sie mit Vertrauen und Sorgfalt durch den rechtlichen Prozess, unabhängig davon, wo Sie oder Ihre Familienangehörigen sich befinden.

Einblicke

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