Kinderwunsch, Abstammung und Adoption
Eine weitere Spezialisierung unserer Kanzlei liegt in der Beratung zu abstammungsrechtlichen Fällen, wie beispielsweise in Vaterschaftsanerkennungsverfahren oder Vaterschaftsanfechtungen sowie im Bereich Kinderwunsch ((Auslands-)Adoption, Leihmutterschaft, Samenspende oder Eizellenspende).
Immer mehr Paare in Deutschland entscheiden sich dazu, ihren bisher unerfüllten Kinderwunsch mittels einer Leihmutterschaft zu verwirklichen. Die Durchführung einer solchen Leihmutterschaft im Ausland führt zu einer Vielzahl an komplexen Rechtsfragen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge mit den Kliniken oder den jeweiligen Agenturen bis zu der gemeinsamen Rückkehr nach Deutschland. Zudem beraten wir auch bei der gegebenenfalls anschließend durchzuführenden inländischen Adoption oder dem Anerkennungsverfahren der rechtlichen Elternschaft in Deutschland.
Zudem haben wir jahrelange Erfahrung in der rechtlichen Beratung von Stiefkindadoptionen, Erwachsenen-adoptionen (auch im mit erbrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Bezug) als auch von Auslandsadoptionen. Das Adoptionsverfahren ist für die (Wunsch-)Eltern emotional von erheblicher hoher Bedeutung und gestaltet sich dabei in rechtlicher Hinsicht als juristisch komplex. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Familie bei diesem Verfahren.