Eheschließung und Ehevertrag

Die Eheschließung ist nicht nur in persönlicher Hinsicht, sondern ebenfalls in rechtlicher Hinsicht, eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Die Eheschließung führt dabei nicht nur zu steuerrechtlichen Veränderungen, sondern darüber hinaus auch zu erbrechtlichen sowie vermögensrechtlichen Veränderungen.

Wenn Sie heiraten und von den gesetzlichen Regelungen – insbesondere den vermögensrechtlichen Regelungen – abweichen möchten, können Sie vor oder auch nach der Eheschließung einen sogenannten Ehevertrag abschließen.

Der Ehevertrag bildet im Falle einer Scheidung die Grundlage der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Der Ehevertrag sollte stets individuell ausgehandelt werden und die Interessen beider Ehepartner berücksichtigen.

Ein Ehevertrag kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn einer der Ehegatten Unternehmer bzw. selbstständig ist oder wenn die Vermögensverhältnisse der Ehegatten bereits zu Beginn der Ehe erheblich voneinander abweichen.

Darüber hinaus ist ein Ehevertrag auch durchaus empfehlenswert, wenn einer der Ehepartner für die Familie teilweise oder vollständig auf seine Karriere verzichtet. Auch in solchen Fällen sollte im Vorfeld zur Eheschließung über eine individuelle Lösung und Absicherung des betreffenden Ehepartners nachgedacht werden.

Des Weiteren ist ein Ehevertrag bei Mehrstaatlichkeit der Ehepartner sinnvoll. Denn die Mehrstaatlichkeit kann im Falle einer Scheidung zu rechtlichen Unsicherheiten und Komplikationen führen. Um diesen vorzubeugen, wird bei einem solchen Ehevertrag zunächst geklärt, welches Recht auf welchen Regelungsbereich Anwendung finden soll und im Anschluss, wie die Regelungen innerhalb des anwendbaren Rechts ausgestaltet werden sollen.

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