Scheidung

Wir wissen um die tiefgreifenden emotionalen Auswirkungen einer Scheidung und legen Wert darauf, unsere Mandanten bei jedem Schritt zu unterstützen – von der Erstberatung bis hin zum finalen Scheidungstermin.

Unabhängig davon, ob es bei Ihrer Scheidung lediglich um die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, oder auch um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder den sogenannten nachehelichen Ehegattenunterhalt geht, können unsere Anwälte durch ihre langjährige Berufserfahrung, Ihre Interessen bestmöglich gerichtlich sowie außergerichtlich durchzusetzen.

Wir besitzen zudem fundierte Kenntnisse im Umgang mit internationalen Scheidungen und kennen die einzigartigen Herausforderungen und Chancen, die sich bei dieser Art von grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten ergeben. Oft ist die Scheidung einer binationalen Ehe in Deutschland nicht nur nach deutschem Recht zu beurteilen. Vielmehr können auch die Regelungen ausländischer Jurisdiktionen (parallel) Anwendung finden. Hier gilt es potenzielle Fallstricke zu erkennen und Chancen zu ergreifen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Wir empfehlen Ihnen bereits unmittelbar nach der Trennung anwaltliche Unterstützung zu suchen – auch wenn das sog. Trennungsjahr dann noch nicht abgelaufen ist. In dieser Zeit können bereits vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Berechnung und Durchsetzung potenzielle Unterhaltsansprüche oder die Berechnung der Zugewinnausgleichsansprüche. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung würde sich gegebenenfalls der Abschluss einer sogenannten Trennungsvereinbarung empfehlen, um das spätere Scheidungsverfahren möglichst effizient zu gestalten.

Einblicke

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