Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder ein Erbvertrag ist dann erforderlich, wenn der Erblasser die gesetzliche Erbfolge, wie beispielsweise die gesetzlich festgelegten Erbquoten oder Erben, abändern möchte.
Zeuss Grabosch Rechtsanwälte bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, um sicherzustellen, dass Ihr persönliches und geschäftliches Vermögen geschützt und nach Ihren Wünschen verteilt wird. Wir beraten Sie hierbei gerne zu begleitenden Maßnahmen wie beispielsweise Zuwendungen in vorweggenommener Erbfolge oder anderen Versorgungsmaßnahmen und sonstigen steueroptimierenden Maßnahmen. Wir konzipieren zudem gerne gemeinsam mit Ihnen Familiengesellschaftsverträge und Stiftungssatzungen und begleiten Sie bei deren Verwaltung.