Unternehmensnachfolge
Ein besonderer Fokus für uns im Erbrecht liegt auf der Beratung zur Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen. Um das Unternehmen und das darin gehaltene Kapital auch nach einem Erbfall zu erhalten und eine Fortführung des regulären Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, bedarf es einer vorausschauenden Vorsorge- und Nachfolgeplanung. Dabei können insbesondere auch steuerliche Vorteile genutzt werden und zudem frühzeitig die auserwählten Nachfolger in dem Betrieb eingebunden werden.
Eine gelungene Nachfolgeplanung erfordert jedoch nicht nur die Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Belange, sondern darüber hinaus insbesondere auch die Berücksichtigung der konkreten familiären Verhältnisse. Da Familienunternehmen häufig seit mehreren Generationen etablierte und gewachsene Strukturen aufweisen, ist eine besonders sensible Herangehensweise an die familiendynamischen Prozesse und ein tiefgreifendes Verständnis für diese notwendig.
Zeuss Grabosch Rechtsanwälte versucht hierbei im Rahmen der Nachfolgeplanung eine für alle Beteiligten geeignete Lösung zu finden und potenzielle Konfliktpunkte frühzeitig zu eliminieren. Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen hierbei durch gesamten Prozess – d.h. von der strategischen Planung und Entscheidung über die Nachfolge bis hin zur rechtlichen Ausgestaltung und Durchführung der Unternehmensübergabe.
Zeuss Grabosch Rechtsanwälte konnte in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl an Familienunternehmen kennen lernen. Unser Ansatz ist hierbei selbstverständlich eine individuelle Beratung in der die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens zunächst herausgearbeitet werden und sodann bei der Planung alle rechtlichen, steuerlichen und auch persönlichen Aspekte entsprechend berücksichtigt werden. Um eine ganzheitliche Betrachtung des Unternehmens zu ermöglichen arbeiten wir hierbei eng mit ihren Geschäftsführern, ihren Steuerberatern und ihrer Familie zusammen.