Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
Im Rahmen einer Scheidung unterstützen wir Sie bei der Vermögens- und Immobilienauseinandersetzung und insbesondere auch bei der Berechnung des möglichen Zugewinnanspruchs. Zudem haben wir langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichansprüchen – auch im Hinblick auf im Ausland belegenes Vermögen.
Auch haben wir fundierte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht und unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung von Unternehmenswerten im Rahmen des Zugewinnausgleichs.
Im Bedarfsfall kooperieren wir diesbezüglich mit externen Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder auch Sachverständigen, z.B. zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien oder von Unternehmen – auch im Ausland – um eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.