Vorsorgevollmachten
Im Falle einer Krankheit oder einer plötzlichen Notsituation, die dazu führt, dass eine Person selbst nicht mehr handlungsfähig ist, kann die vorherige Erteilung einer entsprechenden Vollmacht von Vorteil sein. Wird frühzeitig einer anderen Person bzw. anderen Personen für solche Fälle eine Vollmacht (sog. Vorsorgevollmacht) erteilt, können diese im Sinne des Vollmachtgebers handeln und Entscheidungen treffen. Dies betrifft nicht nur medizinische Entscheidungen, sondern darüber hinaus auch andere Bereiche des privaten oder beruflichen Lebens. So können beispielsweise auch Bankvollmachten oder Generalvollmachten erteilt werden, die die Fortführung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Vollmachtgebers gewährleistet.
Zeuss Grabosch Rechtanwälte bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um für solche Fälle eine entsprechende Vollmacht zu entwerfen und somit mögliche zukünftige Konfliktsituationen zu lösen.