AKTIVE UND STEUEROPTIMIERTE VERMÖGENSÜBERTRAGUNG.
Eine Schenkung zu Lebzeiten – oft als „vorweggenommene Erbfolge“ bezeichnet – ist ein intelligentes Instrument der Nachlassplanung. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gezielt zu übertragen, die Familie und Verwandte bereits zu Lebzeiten abzusichern und dabei den Familienfrieden für die Zukunft zu sichern.
Eine klug geplante Schenkung ist jedoch mehr als nur eine Übergabe von Werten. Sie ist eine strategische Entscheidung, die erhebliche Vorteile bringen kann, aber auch sorgfältig abgesichert werden muss.
Als Anwälte für Erb- und Vermögensrecht gestalten wir den Übergabeprozess so, dass er exakt Ihren Wünschen entspricht, steuerliche Vorteile maximal nutzt und Ihre eigene Position umfassend absichert.
DIE VORTEILE EINER SCHENKUNG zu LEBZEITEN
Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen
Der entscheidende Vorteil liegt in der mehrfachen Nutzung der gesetzlichen Steuerfreibeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad können alle 10 Jahre hohe Beträge steuerfrei übertragen werden (z. B. 400.000 € pro Kind und Elternteil, 200.000 € für Enkel von ihren Großeltern). Durch eine strategische, schrittweise Übertragung über mehrere Jahrzehnte können selbst große Vermögen, wie Immobilien oder Unternehmensanteile, steuerfrei an die nächste Generation weitergegeben werden.
Pflichtteilsansprüche reduzieren
Schenkungen zu Lebzeiten können unliebsame Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger deutlich reduzieren. Dabei gilt eine 10-Jahres-Frist: Nur Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, wobei der Wert der Schenkung für jedes vergangene Jahr um 10 % „abschmilzt“. Je früher Sie also handeln, desto wirksamer können Sie die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil senken.
Zukünftige Erbstreitigkeiten vermeiden
Wenn Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten klar verteilen, schaffen Sie Fakten. Sie können den Prozess selbst begleiten, die Beweggründe Ihrer Entscheidungen erläutern und eventuelle Konflikte moderieren. Damit nehmen Sie zukünftigen Erbstreitigkeiten den Nährboden und sichern den Familienfrieden.
SICHERHEIT FÜR DEN SCHENKER: SO BEHALTEN SIE DIE KONTROLLE
Viele zögern aus Sorge, die Kontrolle über ihr Vermögen zu verlieren oder im Alter selbst unversorgt zu sein. Diese Sorge ist verständlich, aber bei einer professionellen Vertragsgestaltung unbegründet. Wir sichern Ihre Position mit maßgeschneiderten Instrumenten ab:
- Nießbrauchsrecht (Nießbrauch): Sie verschenken beispielsweise Ihre Immobilie, behalten sich aber das Recht vor, diese bis zu Ihrem Lebensende selbst zu bewohnen oder die Mieteinnahmen zu erhalten. Sie bleiben der „wirtschaftliche Herr“ der Immobilie.
- Wohnungsrecht: Sie sichern sich vertraglich ein lebenslanges Recht, in der Immobilie (oder einem bestimmten Teil davon) unentgeltlich zu wohnen.
- Vertragliche Rückforderungsrechte: Wir verankern im Schenkungsvertrag klare Klauseln, die Ihnen ein Rückforderungsrecht einräumen, falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Typische Fälle sind die Insolvenz des Beschenkten, dessen Scheidung, sein Vorversterben oder grober Undank.
DER SCHENKUNGSVERTRAG: DAS FUNDAMENT FÜR SICHERE ÜBERGABE
Eine Schenkung, insbesondere von Immobilien oder größeren Vermögenswerten, sollte niemals ohne einen detaillierten, schriftlichen Vertrag erfolgen. Für die Übertragung von Immobilien ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Wir gestalten für Sie einen Schenkungsvertrag, der alle wichtigen Aspekte regelt:
- Genaue Definition des Schenkungsgegenstands.
- Verankerung Ihrer Sicherungsrechte (Nießbrauch, Wohnrecht etc.).
- Klare Regelungen zu den Rückforderungsrechten.
- Anrechnungsklauseln bezüglich des Pflichtteils oder späterer Erbauseinandersetzungen.
Eine durchdachte Schenkung ist ein Akt der Voraussicht und Fürsorge. Wir helfen Ihnen, diesen Schritt sicher und im besten Sinne für Sie und Ihre Familie zu gehen. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch zur strategischen Planung Ihrer Vermögensübergabe.
UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:
- Ganzheitliche Beratung im Zusammenspiel von Schenkungsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
- Strategische Planung der vorweggenommenen Erbfolge zur optimalen Ausnutzung der Steuerfreibeträge.
- Gestaltung und Prüfung von Schenkungsverträgen, insbesondere für Immobilien und Unternehmensvermögen.
- Verankerung von umfassenden Sicherungsrechten für den Schenker, wie Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rentenzahlungen.
- Entwurf von maßgeschneiderten Rückforderungsklauseln zum Schutz Ihres Vermögens vor unvorhergesehenen Ereignissen.


