Kindschaftssachen
DAS WOHL IHRES KINDES IM MITTELPUNKT.
Wenn Eltern sich trennen, steht eine Welt Kopf – vor allem die der Kinder. In dieser hochemotionalen Phase sind rechtliche Klarheit und eine besonnene Vorgehensweise entscheidend, um die bestmögliche Zukunft für Ihr Kind zu sichern. Kindschaftssachen erfordern mehr als nur juristische Expertise; sie verlangen Einfühlungsvermögen, strategisches Geschick und den unbedingten Willen, Eskalationen zu vermeiden.
Wir verstehen uns als Ihr engagierter Partner, der die Interessen Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellt und für Ihre Rechte als Mutter oder Vater kämpft. Unser Ziel ist es, tragfähige und zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen, die Ihrem Kind Stabilität und Geborgenheit geben.
SORGERECHT – WER TRIFFT DIE ENTSCHEIDUNGEN?
Das Sorgerecht regelt die grundlegende Verantwortung für das Kind. Verheiratete Eltern teilen sich dieses Recht automatisch. Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall und der ausdrückliche Wunsch des Gesetzgebers.
Gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile treffen Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (z. B. Schulwahl, medizinische Eingriffe, Umzug ins Ausland) gemeinsam. Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Alleiniges Sorgerecht: Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil ist die Ausnahme und kommt nur in Betracht, wenn dies dem Kindeswohl am besten dient. Dies kann bei schwerwiegenden Gründen wie Gewalt, Suchterkrankungen oder nachhaltiger Kooperationsunfähigkeit der Fall sein.
Wir analysieren Ihre individuelle Situation und prüfen, welche Sorgerechtsregelung dem Wohl Ihres Kindes am besten entspricht. Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch – wenn möglich einvernehmlich, wenn nötig konsequent vor Gericht.
AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT: WO LEBT DAS KIND?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil des Sorgerechts, der die größte emotionale Sprengkraft besitzt: die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt des Kindes.
Residenzmodell: Das klassische Modell, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz bei einem Elternteil hat und den anderen regelmäßig besucht.
Wechselmodell: Eine moderne und zunehmend beliebte Regelung, bei der das Kind zu gleichen Teilen von beiden Eltern betreut wird und zwischen zwei Haushalten pendelt. Dies erfordert eine hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern.
Die Entscheidung für ein Modell hängt von vielen Faktoren ab: dem Kindeswillen (je nach Alter), der Nähe der elterlichen Wohnorte, der Betreuungskapazität und der Fähigkeit der Eltern zur Zusammenarbeit. Wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen beider Modelle und helfen Ihnen, eine stabile und für Ihr Kind passende Lösung zu finden.
UMGANGSRECHT – DAS RECHT AUF GEMEINSAME ZEIT
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. Dieses Recht besteht unabhängig vom Sorgerecht und dient dazu, die emotionale Bindung aufrechtzuerhalten.
Die konkrete Ausgestaltung des Umgangs (Häufigkeit, Dauer, Ferienregelungen) kann individuell vereinbart werden. Gibt es keine Einigung, legt das Familiengericht eine Regelung fest, die sich am Kindeswohl orientiert. Auch der Umgang mit Großeltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen kann rechtlich verankert werden.
Unser Ziel: Wir gestalten klare und verlässliche Umgangsregelungen, die Streit vermeiden und Ihrem Kind die Sicherheit geben, die es braucht.
KINDESUNTERHALT: FINANZIELLE ABSICHERUNG FÜR DIE ZUKUNFT
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Die Berechnung ist oft komplexer, als es den Anschein hat. Bereinigung des Einkommens, Anrechnung von Kindergeld, Mehr- oder Sonderbedarf (z. B. für Klassenfahrten, Kieferorthopädie) – hier lauern viele Fallstricke. Beim Wechselmodell haften in der Regel beide Eltern anteilig für den Barunterhalt.
Ihre finanzielle Sicherheit: Wir sorgen für eine korrekte und transparente Berechnung des Unterhalts und setzen die Ansprüche Ihres Kindes konsequent durch.
UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:
- Erzielung von Einigungen hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Erzielung von Einigungen über die Betreuung im Wechselmodell
- Abschluss von Umgangsvereinbarungen (und ggf. auch Durchsetzung im In- und Ausland)
- Beratung zu und Verfassen von Sorgerechtsvollmachten


