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Ehevertrag bei Mehrstaatlichkeit

RECHTSSICHERHEIT FÜR BINATIONALE EHEN.

Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitzen in verschiedenen Ländern sind heute alltäglich. Diese internationalen Sachverhalte führen im Falle einer Scheidung oder im Todesfall jedoch zu erheblichen juristischen Komplexitäten, insbesondere im Hinblick auf das anwendbare Güterrecht. Die zentrale Frage lautet: Nach welcher Rechtsordnung werden die Vermögensverhältnisse der Ehegatten beurteilt?

Die Antwort auf diese Frage hat weitreichende finanzielle Konsequenzen, da die nationalen güterrechtlichen Regelungen (z.B. die deutsche Zugewinngemeinschaft, die französische Errungenschaftsgemeinschaft oder das anglo-amerikanische System der Gütertrennung) fundamental voneinander abweichen. Ohne eine klare vertragliche Regelung besteht das Risiko erheblicher Rechtsunsicherheit und unvorhersehbarer wirtschaftlicher Ergebnisse.

Ein sorgfältig gestalteter internationaler Ehevertrag ist das entscheidende Instrument, um diese Unsicherheit zu beseitigen. Er ermöglicht es den Ehegatten, durch eine bewusste Rechtswahl ein einheitliches und verlässliches Fundament für ihre vermögensrechtlichen Beziehungen zu schaffen.

DIE RECHTSLAGE OHNE EHEVERTRAG: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO

Fehlt eine ehevertragliche Vereinbarung, bestimmen die Regeln des Internationalen Privatrechts, welches nationale Güterrecht zur Anwendung kommt. Innerhalb der EU richtet sich dies nach der Europäischen Güterrechtsverordnung (EuGüVO). Dies kann zu folgenden Problemen führen:

Ungewollte Anwendung ausländischen Rechts

Nehmen die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, kann dessen Recht maßgeblich werden – oft ohne dass den Ehegatten dies bewusst ist.

„Wandelbares Statut“

Das anwendbare Recht kann sich während der Ehe durch einen Umzug ins Ausland ändern. Die güterrechtliche Beurteilung Ihrer Ehe unterliegt somit einem ständigen Wandel, was die Planungssicherheit vollständig untergräbt.

Kollidierende Rechtssysteme

Die Vermögenswerte der Ehegatten können potenziell unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen unterliegen, was im Trennungsfall zu kaum lösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten führt.

Die einzige Möglichkeit, diese Risiken auszuschließen, ist der Abschluss eines Ehevertrages mit einer gezielten Rechtswahl.

Die EuGüVO erlaubt es den Ehegatten ausdrücklich, das auf ihr Güterrecht anwendbare Recht selbst zu bestimmen. Sie können beispielsweise das Recht des Staates wählen, dem einer der Ehegatten angehört oder in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Durch eine solche Rechtswahl wird ein für die gesamte Dauer der Ehe unveränderliches und klares rechtliches Regime geschaffen. Auf Basis dieser Rechtswahl kann dann eine individuelle güterrechtliche Regelung (z.B. die Modifikation der Zugewinngemeinschaft oder die Vereinbarung der Gütertrennung) getroffen werden, die den Wünschen der Ehegatten entspricht.

ZENTRALE REGELUNGSINHALTE DES INTERNATIONALEN EHEVERTRAGS

Ein international ausgerichteter Ehevertrag sollte insbesondere folgende Punkte präzise regeln:

  • DIE RECHTSWAHLKLAUSEL: Die unmissverständliche Bestimmung der Rechtsordnung, die auf das eheliche Güterrecht Anwendung finden soll.
  • DIE WAHL DES GÜTERSTANDES: Die konkrete Vereinbarung z.B. zur Gütertrennung oder einer modifizierten Zugewinngemeinschaft nach dem gewählten Recht.
  • DER VERSORGUNGSAUSGLEICH: Regelungen zum Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Da der Versorgungsausgleich eine deutsche Spezialität ist, sind hier bei internationalen Paaren oft gesonderte Vereinbarungen erforderlich.
  • NACHEHELICHER UNTERHALT: Vereinbarungen zu Unterhaltsansprüchen nach einer Scheidung.
  • ERBRECHTLICHE BEZÜGE: Klarstellungen zum Güterrecht für den Todesfall, um die Abstimmung mit der erbrechtlichen Planung zu gewährleisten.

FORMALIEN UND ANERKENNUNG IM AUSLAND

Nach deutschem Recht bedarf ein Ehevertrag der notariellen Beurkundung. Wir gestalten den Vertrag so, dass er auch im Ausland die bestmöglichen Chancen auf Anerkennung hat, und beraten Sie, ob und wann die Hinzuziehung eines ausländischen Rechtsberaters zur Absicherung der Wirksamkeit im anderen betreffenden Staat sinnvoll ist.

Für Paare mit internationalen Lebensbezügen ist ein Ehevertrag kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein Akt verantwortungsvoller und weitsichtiger Lebensplanung. Er schafft die notwendige Rechtssicherheit, um die gemeinsame Zukunft auf ein stabiles Fundament zu stellen. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte strategische Beratung.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Beratung zur Wahl des optimalen Güterrechtsstatuts für Ihre internationale Ehe.
  • Entwurf von Eheverträgen für binationale Paare und Paare mit Auslandswohnsitz.
  • Gestaltung von bilingualen Vertragsurkunden (z.B. Deutsch/Englisch).
  • Abstimmung von güterrechtlichen Regelungen mit der internationalen Erb- und Nachfolgeplanung.
  • Koordination mit ausländischen Partnerkanzleien zur Sicherstellung der grenzüberschreitenden Wirksamkeit.
Weitere Kompetenzen