Kinderwunsch und Leihmutterschaft
NEUE MEDIZINISCHE MÖGLICHKEITEN VS. RECHTLICHE BESCHRÄNKUNGEN IN DEUTSCHLAND
Dank des erheblichen medizinischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten bestehen heute immer mehr Möglichkeiten und Behandlungsmethoden, um den Kinderwunsch von Paaren und Alleinstehenden zu erfüllen. Insbesondere die Leihmutterschaft wurde dabei in den letzten Jahren auch in Deutschland bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch immer beliebter.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass Betroffene neben den medizinischen und emotionalen Hürden auch eine Reihe von rechtlichen Einschränkungen in Deutschland hinnehmen müssen. Aufgrund des allgemeinen Verbots der Durchführung einer Leihmutterschaft in Deutschland suchen Betroffene immer häufiger nach Möglichkeiten im Ausland. Die Durchführung einer solchen Leihmutterschaft im Ausland führt zu einer Vielzahl an komplexen Rechtsfragen.
Wir beraten und begleiten Paare und alleinstehende Personen mit Kinderwunsch von der Planung bis hin zur Sicherung ihrer rechtlichen Elternschaft in Deutschland – vor Agenturen, Kliniken, Behörden und Gerichten.
Leihmutterschaft – auch eine Option zur Erfüllung des Kinderwunsches in Deutschland?
Die Vermittlung, Mitwirkung sowie die Durchführung der Leihmutterschaft sind in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) sowie dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) gesetzlich verboten. In anderen Ländern wie z.B. in Georgien, Griechenland, Mexiko, der Ukraine oder auch vereinzelten Staaten in den USA (u.a. Kalifornien, Illinois, Nevada und seit 2025 auch Michigan) ist sie hingegen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Zu beachten ist dabei, dass in den Ländern unterschiedliche Voraussetzungen für die Durchführung einer Leihmutterschaft gelten – insbesondere teils auch für Interessierte aus dem Ausland. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zunächst zwischen Ländern, die die sogenannte kommerzielle Leihmutterschaft erlauben und solchen, in denen nur die sogenannte altruistische Leihmutterschaft zulässig ist.
Interessierte müssen bei der Durchführung einer Leihmutterschaft im Ausland jedoch nicht nur die dort geltenden Gesetze beachten. Vielmehr muss bei einer Rückkehr nach der Geburt nach Deutschland die rechtliche Elternschaft hierzulande anerkannt werden. Um eine möglichst reibungslose Rückkehr nach Deutschland zu gewährleisten, empfehlen wir dringend eine frühzeitige und umfangreiche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.
Wir unterstützen und beraten Sie zudem gerne bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge mit den Kliniken oder den jeweiligen Agenturen bis zu der gemeinsamen Rückkehr nach Deutschland.
Anerkennung der rechtlichen Elternschaft in Leihmutterschaftsfällen
Zu beachten ist bei den ausländischen Leihmutterschaftsfällen, dass auch wenn die biologische Elternschaft besteht, diese gerade nicht automatisch zur Anerkennung der rechtlichen Elternschaft in Deutschland führt. Trotz des Verbots von Leihmutterschaften in Deutschland ist es deutschen Paaren möglich, die Elternstellung eines von einer Leihmutter im Ausland geborenen Kindes zu erlangen.
Auch wenn die rechtliche Vaterschaft meist verhältnismäßig schnell hierzulande anerkannt wird, so bestehen doch regelmäßig Probleme bei der Anerkennung der rechtlichen Mutter. Denn nach deutschem Recht ist grundsätzlich diejenige Person, die das Kind geboren hat, die rechtliche Mutter – sprich in diesen Fällen die Leihmutter.
So besteht neben dem Weg der (inländischen) Adoption bzw. der sogenannten Stiefkindadoption gegebenenfalls auch die Möglichkeit, eine im Ausland ergangene behördliche oder gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der rechtlichen Elternstellung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Kinderwunsch erfüllen durch Samen- und Eizellenspende in Deutschland
Immer mehr Kinder werden hierzulande durch künstliche Befruchtung gezeugt. Dabei wird regelmäßig auf Samenspenden zurückgegriffen. Während die Samenspende in Deutschland gesetzlich zulässig ist, ist die Eizellenspende verboten.
Im Rahmen der Samenspende ergeben sich regelmäßig abstammungsrechtliche als auch unterhaltsrechtliche Fragestellungen. Zudem kommen besondere Fragen regelmäßig bei der künstlichen Befruchtung von alleinstehenden Personen oder gleichgeschlechtlichen Paaren auf. Auch ergeben sich hier regelmäßig einkommensteuerrechtliche sowie versicherungsrechtliche Fragen.
Präimplantationsdiagnostik in Grenzen in Deutschland möglich
Es besteht heutzutage im Rahmen einer künstlichen Befruchtung die Möglichkeit der Durchführung einer sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID), um u.a. gewisse Erbkrankheiten auszuschließen. Auch wenn hierzu mittlerweile umfangreiche medizinische Möglichkeiten bestehen, so sind diese in Deutschland jedoch nur sehr begrenzt zulässig.
Während sie in anderen Ländern wie z.B. Spanien und auch vereinzelten Staaten in den USA ohne Einschränkungen zulässig ist, so ist diese in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Durchführung ist an eine Reihe von strikten Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit bestehen und ein entsprechender Antrag bei der sogenannten Ethikkommission eingereicht werden.
Das Verfahren kann sich dabei als äußerst langwierig erweisen. Eine gewisse Planung und Vorlaufzeit ist unabdingbar. Wir empfehlen daher, sich auch im Vorfeld über die Chancen und Voraussetzungen eines Antrags bei einem erfahrenen Rechtsanwalt zu informieren.
UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:
- Vertragsprüfung von Leihmutterschaftsvorhaben
- Anerkennung der rechtlichen Elternschaft in Deutschland nach im Ausland durchgeführten Leihmutterschaften, insbesondere aus Griechenland, Mexiko, der Ukraine und den USA
- Beratung zur Präimplantationsdiagnostik in Deutschland
- Beratung zur Samenspende, insbesondere bei alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren
- Beratung zur aktuellen Rechtslage der Eizellenspende in Deutschland


