Internationale Kindesentführung
SOFORTHILFE BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN KINDSCHAFTSFÄLLEN.
Die Entführung eines Kindes ins Ausland durch einen Elternteil ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Kindes und des zurückgelassenen Elternteils und eine der belastendsten Situationen, die eine Familie erleben kann. In diesem juristischen und emotionalen Ausnahmezustand ist schnelles, strategisches und spezialisiertes Handeln unerlässlich.
Das zentrale Instrument zur Lösung dieser Fälle ist das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), ein internationales Abkommen, dem über 100 Staaten beigetreten sind. Das oberste und einzige Ziel des HKÜ ist es, die schnellstmögliche Rückführung eines widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat verbrachten oder dort zurückgehaltenen Kindes an seinen ursprünglichen Lebensmittelpunkt zu gewährleisten.
Es ist entscheidend zu verstehen: Im HKÜ-Verfahren wird keine Entscheidung über das Sorgerecht getroffen. Es geht ausschließlich darum, den status quo ante, also den Zustand vor der Entführung, wiederherzustellen, damit die zuständigen Gerichte am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes eine inhaltliche Sorgerechtsentscheidung treffen können. Als Ihre erfahrenen Anwälte in diesem Krisenbereich leiten wir umgehend die notwendigen Schritte ein und kämpfen für die Rechte Ihres Kindes.
DAS HAAGER KINDESENTFÜHRUNGSÜBEREINKOMMEN (HKÜ): ZIEL UND VORAUSSETZUNGEN
Das HKÜ sieht ein beschleunigtes gerichtliches Eilverfahren vor. Damit ein solches Rückführungsverfahren eingeleitet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Beide beteiligten Staaten (der Herkunfts- und der Zufluchtsstaat) sind Vertragsstaaten des HKÜ.
- Der Herkunftsstaat war der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes vor der Entführung.
- Das Verbringen oder Zurückhalten des Kindes war widerrechtlich, d.h., es hat das Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt.
DAS HKÜ-VERFAHREN: EIN WEtTLAUF GEGEN DIE ZEIT
Das gesamte Verfahren ist auf maximale Geschwindigkeit ausgelegt. Der Antrag auf Rückführung wird bei der Zentralen Behörde des jeweiligen Landes gestellt (in Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn). Diese leitet den Antrag an die Zentrale Behörde des Staates weiter, in dem sich das Kind befindet, welche wiederum die gerichtlichen Schritte vor Ort einleitet.
Die Gerichte sollen über einen Rückführungsantrag innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, denn je länger ein Kind in der neuen Umgebung verbleibt, desto schwieriger kann die Rückführung werden.
SOFORTHILFE IM FALLE EINER INTERNATIONALEN KINDESENTFÜHRUNG
Ob Sie der zurückgelassene oder der verbringende Elternteil sind, wir bieten Ihnen sofortige und spezialisierte juristische Unterstützung.
Für den zurückgelassenen Elternteil
Unverzügliche strategische Beratung zu den ersten Schritten.
Sicherung von Beweisen für das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht.
Einleitung des HKÜ-Rückführungsverfahrens über das Bundesamt für Justiz.
Koordination mit unseren spezialisierten Partnerkanzleien im Ausland.
Für den verbringenden Elternteil
Vertretung im eingeleiteten Rückführungsverfahren in Deutschland.
Prüfung und Geltendmachung möglicher Einwände gegen eine Rückführung.
Umfassende Beratung über die rechtlichen Risiken und die möglichen weiteren Schritte.
Handeln Sie sofort. Jeder Tag zählt. Eine internationale Kindesentführung ist ein juristischer Notfall. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine erste Einschätzung und die Einleitung der notwendigen Maßnahmen.
UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:
- Einleitung und Betreuung von HKÜ-Rückführungsverfahren (sowohl Inlands- als auch Auslandsfälle).
- Vertretung vor den zuständigen Familiengerichten in Deutschland.
- Einholung von einstweiligen Anordnungen zur Sicherung des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
- Koordination mit den Zentralen Behörden (Bundesamt für Justiz) und ausländischen Anwälten.
- Beratung zu grenzüberschreitenden Umgangsregelungen und deren Vollstreckung.


