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Vorsorgevollmachten

SELBSTBESTIMMUNG DER ZUKUNFT.

Was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können? Oft wird angenommen, dass nächste Angehörige in einem solchen Fall umfassend und automatisch handlungsbefugt sind. Zwar gibt es für Ehegatten mittlerweile ein eng befristetes Notvertretungsrecht in gesundheitlichen Akutsituationen – für finanzielle, vertragliche oder dauerhafte Entscheidungen sowie für unverheiratete Partner oder Kinder gilt dies jedoch nicht.

Ohne eine wirksame Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Dieser kann ein Familienangehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer – eine fremde Person, die dann über Ihre Finanzen, Ihre Wohnsituation und sogar über medizinische Behandlungen entscheidet.

Mit einer Vorsorgevollmacht umgehen Sie dieses Verfahren. Sie legen heute, in gesunden Tagen, selbst fest, welche Vertrauensperson für Sie handeln soll, wenn Sie es nicht mehr können. Es ist das wichtigste Instrument zur Wahrung Ihrer Selbstbestimmung.

Als Ihre Anwälte sorgen wir dafür, dass Ihr Wille in einer klaren, rechtssicheren und umfassenden Vorsorgevollmacht verankert wird, die im Ernstfall wirklich greift.

DIE ZENTRALEN REGELUNGSBEREICHE EINER VORSORGEVOLLMACHT

Sie bestimmen, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter für Sie handeln darf. Eine umfassende Vollmacht deckt typischerweise folgende Aufgaben ab:

Gesundheitssorge und medizinische Entscheidungen: Ihr Bevollmächtigter wird zum Ansprechpartner für Ärzte. Er darf in ärztliche Behandlungen einwilligen oder diese ablehnen – immer auf der Grundlage Ihres Willens, den Sie idealerweise in einer Patientenverfügung festgelegt haben.

Vermögenssorge: Verwaltung Ihrer Konten und Depots, Zahlung von Rechnungen, Vornahme von Geldanlagen und die Verwaltung Ihrer Immobilien.

Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Entscheidungen über Ihren Wohnort, Abschluss und Kündigung von Miet- oder Heimverträgen.

Vertretung vor Behörden und Gerichten: Ihr Bevollmächtigter kann für Sie Anträge stellen (z.B. bei der Pflegeversicherung) und Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten.

DIE VORSORGEVOLLMACHT, PATIENTENVERFÜGUNG, BETREUUNGSVERFÜGUNG: WO IST DER UNTERSCHIED?

Diese drei Dokumente bilden das Fundament Ihrer persönlichen Vorsorge und greifen ineinander.

Vorsorgevollmacht (Das „WER“)

Sie benennt die Person, die für Sie handeln soll. Sie ist der Bevollmächtigte, der Ihren Willen durchsetzt.

Patientenverfügung (Das „WAS“)

Hier legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Sie ist die konkrete Handlungsanweisung für Ihren Bevollmächtigten und die Ärzte.

Betreuungsverfügung (Der „PLAN B“)

Für den Fall, dass trotz Vollmacht ein Betreuer bestellt werden muss (z.B. weil der Bevollmächtigte das Amt nicht annehmen kann), schlagen Sie dem Gericht in diesem Dokument vor, wen es als Betreuer einsetzen soll. Das Gericht ist an diesen Vorschlag weitgehend gebunden.

Eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung lässt Ihren Bevollmächtigten im Ungewissen über Ihre Wünsche. Eine Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht hat keine starke Stimme, die ihre Einhaltung erzwingt. Nur im Verbund entfalten diese Dokumente ihre volle Schutzwirkung.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Prüfung und Aktualisierung Ihrer bereits vorhandenen Vorsorgedokumente auf ihre Wirksamkeit und Aktualität.
  • Erstellung von individuellen und rechtssicheren Vorsorgevollmachten, die alle relevanten Lebensbereiche abdecken.
  • Kombinierte Beratung und Erstellung von sich perfekt ergänzenden Patienten- und Betreuungsverfügungen.
  • Gestaltung von speziellen Unternehmervollmachten zur Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens im Notfall.
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Vertrauensperson und der Gestaltung von Kontrollmechanismen.
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