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Vermögensauseinandersetzung

Ihr Vermögen schützen, Konflikte vermeiden

Eine Trennung oder Scheidung ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig müssen weitreichende finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Im Zentrum steht dabei die Frage: Was geschieht mit dem Vermögen, das während der Ehe aufgebaut wurde?

Unser oberstes Ziel ist es, Ihr Vermögen in dieser schwierigen Phase zu sichern und eine Zerschlagung von Werten zu verhindern. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Strategien, die nervenaufreibende, kostspielige und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden. Wir schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen, damit Sie sicher in die Zukunft blicken können.

Der Zugewinnausgleich: Hälftige Teilung des gemeinsam Erwirtschafteten

Haben Sie keinen Ehevertrag geschlossen, leben Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass Ihnen alles gemeinsam gehört. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens. Bei einer Scheidung wird jedoch der während der Ehe erzielte Wertzuwachs – der sogenannte Zugewinn – fair geteilt.

Die Ermittlung des Zugewinns ist dabei regelmäßig eine anspruchsvolle Aufgabe. Es müssen zahlreiche Vermögenspositionen bewertet, Schulden berücksichtigt und komplexe Vorgänge analysiert werden.

Wir unterstützen Sie präzise bei der Ermittlung und Bewertung Ihres Vermögens. Oft ist ein reiner Geldanspruch nicht die beste Lösung. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten wir angemessene und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, wie etwa die Übertragung einer Immobilie zur Anrechnung auf den Ausgleichsanspruch.

Die gemeinsame Immobilie

Für die meisten Ehepaare ist die gemeinsame Immobilie nicht nur der größte Vermögenswert, sondern auch das emotionale Zentrum der Familie. Die Klärung ihres Schicksals hat daher oberste Priorität und weitreichende Folgen, z. B. für den Unterhalt und den Zugewinnausgleich.

Wem gehört die Immobilie wirklich? Entscheidend ist allein, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass gemeinsame Zahlungen für Kauf oder Tilgung automatisch zu gemeinsamem Eigentum führen. Eine Scheidung ändert an den im Grundbuch festgeschriebenen Eigentumsverhältnissen zunächst nichts.

Es muss eine Einigung über die Zukunft der Immobilie gefunden werden. Hier gibt es verschiedene Lösungswege:

  • Einvernehmliche Übertragung: Ein Ehegatte übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Dies erfordert eine Einigung über den Wert der Immobilie und die Sicherstellung der Finanzierung.
  • Verkauf an Dritte: Die Immobilie wird verkauft und der Erlös entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Dies schafft klare Verhältnisse und finanzielle Liquidität.
  • Vermietung als Kompromiss: Kann oder will keiner die Immobilie übernehmen, kann eine gemeinsame Vermietung eine sinnvolle Zwischenlösung sein, um die laufenden Kosten zu decken und den Wert zu erhalten.
  • Teilungsversteigerung (ultima ratio): Können sich die Ehegatten nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die Zwangsversteigerung beantragen. Dieser Weg ist fast immer mit erheblichen finanziellen Verlusten und einer Verhärtung der Fronten verbunden und sollte unbedingt vermieden werden.

Die beste Lösung ist eine vorausschauende Regelung in einem Ehevertrag oder eine außergerichtliche, faire Einigung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir zeigen Ihnen den für Sie passenden Weg auf.

Unsere Leistungsschwerpunkte

  • Berechnung und Durchsetzung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Auseinandersetzungen über gemeinsame Immobilien im In- und AuslandBegleitung von Teilungsversteigerungen von Immobilien im Miteigentum von Ehegatten
  • Auseinandersetzungen über gemeinsame Firmenbeteiligungen oder Gesellschaftsanteile
  • Auseinandersetzungen über Bankkonten und sonstigen Geldanlagen, wie Sparbüchern, Wertpapierdepots, Investmentanteile, Fonds aller Art oder Bausparverträge
  • Auseinandersetzungen bzgl. Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen
Weitere Kompetenzen