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Maria Ivanova

Maria Ivanova ist als Rechtsanwältin in Köln zugelassen und seit 2026 Partnerin von Zeuss Grabosch Rechtsanwälte. Sie ist schwerpunktmäßig im Bereich des deutschen und internationalen Familienrechts tätig. Seit 2023 ist Frau Ivanova Fachanwältin für Familienrecht.

Frau Ivanova studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Während ihres Studiums war sie über mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Familienrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie in Aachen und Köln mit einer Auslandsstation in Moskau, Russland.

Nach Abschluss ihrer Ausbildung war Frau Ivanova zunächst in einer Wirtschaftskanzlei in Köln mit Schwerpunkt Prozessführung tätig.

Anschließend arbeitete sie mehrere Jahre in einer mittelständischen Kanzlei in Köln mit Fokus auf das internationale und nationale Familienrecht.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte als Anwältin für Familienrecht umfassen internationale und nationale Scheidungsverfahren, Beratung, Gestaltung und Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen, Kindschaftssachen, Anfechtung und Feststellung von Vaterschaft sowie Kindesentführungsverfahren. Zudem berät und vertritt sie bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in grenzüberschreitenden Fällen.

Frau Ivanova berät ihre Mandantinnen und Mandanten in deutscher, englischer und russischer Sprache.

Profil
  • Abitur in Kasachstan, Almaty, Klassisches Gymnasium der Künste Nr. 46 (1995-2006)
  • Studienkolleg für ausländische Studierende an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (2006-2008)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (2009-2015)
  • Rechtsreferendariat am OLG Köln mit Station in Aachen und in Moskau, Russland (2015-2018)
  • Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei und einer mittelständischen Kanzlei in Köln (2018-2025)
  • Beitritt als Partnerin bei Zeuss Grabosch Rechtsanwälte im Januar 2026
  • Nationale und internationale Scheidungsverfahren
  • Beratung, Gestaltung und Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen für Selbstständige und Unternehmerehen
  • Internationale Sorgerechtsstreitigkeiten und Kindesentführungsverfahren
  • Umgangsrechtsfälle
  • Beratung zu den Anerkennungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten ausländischer Gerichtsentscheidungen
  • Durchführung einer Adoption nach einer Leihmutterschaft
  • Beratung zu den Anerkennungsmöglichkeiten bei einer Leihmutterschaft
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland
  • Deutsch (Muttersprache)
  • Russisch (Muttersprache)
  • Englisch (verhandlungssicher)
Team