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Stiftungsrecht

WIE SIE MIT EINER STIFTUNG IHR VERMÖGEN SCHÜTZEN, IHRE VISION VERWIRKLICHEN UND WERTE ÜBER GENERATIONEN ERHALTEN.

Für erfolgreiche Unternehmer und vermögende Familien kommt irgendwann der Punkt, an dem ein klassisches Testament nicht mehr ausreicht. Was passiert mit dem Unternehmen, wenn die Erben es verkaufen wollen? Wie sichert man das Familienvermögen vor Zersplitterung über mehrere Generationen hinweg? Und wie kann eine erhebliche Steuerlast vermieden werden?

Die Antwort auf diese strategischen Fragen liegt oft nicht in der Verteilung, sondern in der Bündelung: in der Gründung einer Stiftung. Eine Stiftung entkoppelt das Schicksal Ihres Vermögens von den individuellen Lebenswegen einzelner Erben und unterstellt es einem einzigen, von Ihnen definierten Willen – Ihrem. Sie ist das Instrument der Wahl, um unternehmerisches oder privates Vermögen dauerhaft zu erhalten und zu schützen.

Wir sind darauf spezialisiert, diesen Willen in eine rechtssichere und steueroptimierte Stiftungsstruktur zu gießen und so Ihr Lebenswerk für die Zukunft unangreifbar zu machen.

DIE STIFTUNG ZUR SICHERUNG IHRES LEBENSWERKS: VIER ENTSCHEIDENDE VORTEILE

Warum sollten Sie über die Gründung einer Stiftung nachdenken? Eine Stiftung bietet Lösungen, die ein Testament oder Erbvertrag allein oft nicht leisten können:

Dauerhafter Erhalt von Unternehmens- und Familienvermögen

Eine Stiftung „friert“ das Vermögen ein und schützt es vor Zerschlagung. Ein Familienunternehmen kann nicht mehr durch Erbauseinandersetzungen oder den Verkauf durch einzelne Erben gefährdet werden. Das Vermögen bleibt als Einheit erhalten.

Schutz vor familiären Konflikten

Klare Regelungen in der Stiftungssatzung definieren, wer wie vom Vermögen profitiert. Dies verhindert Streit unter den Nachkommen und schützt das Vermögen auch vor dem Zugriff Dritter (z.B. bei Scheidung oder Insolvenz eines Begünstigten).

Erhebliche steuerliche Vorteile

Die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung kann erbschaft- und schenkungsteuerlich hochattraktiv sein. Insbesondere die gemeinnützige Stiftung genießt weitreichende Steuerprivilegien.

Verwirklichung einer Vision

Ob die Förderung von Kunst und Kultur, die Unterstützung der Wissenschaft oder die finanzielle Absicherung der eigenen Familie – eine Stiftung gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille auf ewig umgesetzt wird.

DIE WICHTIGSTEN STIFTUNGSFORMEN IM ÜBERBLICK

Je nach Zielsetzung kommen unterschiedliche Stiftungsmodelle in Betracht. Die beiden zentralen Formen sind:

Die Familienstiftung

Ihr alleiniger Zweck ist es, den Interessen einer oder mehrerer Familien zu dienen. Sie wird oft gegründet, um ein Unternehmen im Familienbesitz zu halten oder um die Versorgung, Ausbildung und den Zusammenhalt der Familie über Generationen hinweg zu sichern. Die Familienmitglieder sind dabei die Begünstigten (Destinatäre), die regelmäßige Ausschüttungen erhalten können. Die Familienstiftung ist das ultimative Instrument zur Sicherung von privatem Großvermögen.

Die gemeinnützige Stiftung

Sie dient der Verfolgung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks. Die Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von der lokalen Sportförderung bis zur internationalen Forschung. Der entscheidende Vorteil: Die gemeinnützige Stiftung ist von der Erbschaft-, Schenkung- und Körperschaftsteuer weitestgehend befreit. Spenden und Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Sie ist der ideale Weg, um gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und ein philanthropisches Erbe zu hinterlassen.

Der Weg zur eigenen Stiftung

Die Gründung einer Stiftung ist ein sorgfältig zu planender Prozess, den wir für Sie steuern:

Strategie & Stiftungsgeschäft

Gemeinsam definieren wir den exakten Stiftungszweck, das zu übertragende Vermögen und die grundlegende Struktur. Dies wird im Stiftungsgeschäft festgehalten.

Die Stiftungssatzung – Die Verfassung für die Ewigkeit

Die Satzung ist das Herzstück Ihrer Stiftung. Hier wird detailliert und unmissverständlich geregelt, wie die Stiftung ihre Ziele verfolgt, wer die Organe (Vorstand, Kuratorium) besetzt und wie die Begünstigten versorgt werden. Die Gestaltung der Satzung erfordert höchsten juristischen Feinschliff.

Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht

Wir begleiten das gesamte Genehmigungsverfahren bei der staatlichen Stiftungsbehörde und die Abstimmung mit dem Finanzamt zur Sicherung der steuerlichen Vorteile.

Eine Stiftung zu errichten, ist eine der bedeutendsten unternehmerischen und persönlichen Entscheidungen. Sie erfordert einen Partner, der Ihre Vision versteht und sie in ein juristisch perfektes Fundament gießt. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Strategiegespräch, um Ihre Möglichkeiten zu erörtern.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Strategische Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform (Familienstiftung vs. gemeinnützige Stiftung).
  • Entwurf und Gestaltung der Stiftungssatzung und aller Gründungsdokumente.
  • Steueroptimierte Konzeption der Vermögensübertragung auf die Stiftung.
  • Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei den Stiftungs- und Finanzbehörden.
  • Laufende Beratung von Stiftungsvorständen und Kuratorien bei ihrer Tätigkeit.
  • Integration der Stiftungslösung in Ihre gesamte erbrechtliche und unternehmerische Nachfolgeplanung.
Weitere Kompetenzen