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Adoption und Abstammungsrecht

ADOPTION – EIN BEDEUTSAMER SCHRITT AUS EMOTIONALER UND RECHTLICHER SICHT.

Die Adoption eines Kindes ist eine bedeutsame Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen – menschlich, emotional und juristisch. Eine Adoption hat nicht nur Auswirkungen auf das bisherige familiäre Konstrukt, sondern auch unterhalts-, erb- und steuerrechtliche Konsequenzen für die Wunscheltern, bereits vorhandene Geschwisterkinder sowie die leiblichen Eltern.

Wir als Anwälte für Familien- und Erbrecht beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Voraussetzungen, den Ablauf und die Folgen einer Adoption – mit fachlicher Kompetenz, persönlichem Engagement und Blick auf die langfristigen Auswirkungen. Wir finden dabei für alle Beteiligten eine interessengerechte Lösung.

ADOPTIONEN VON MINDERJÄHRIGEN KINDERN IN DEUTSCHLAND

Ein Adoptionsverfahren von minderjährigen Kindern in Deutschland kann sich in rechtlicher Hinsicht als komplex und in zeitlicher Hinsicht als äußerst langwierig erweisen. Dabei bestehen grundsätzlich unterschiedlich strenge Anforderungen an die unterschiedlichen Arten der Adoption (also Fremd-, Stiefkind- oder Verwandtenadoption).

Jede Art der Adoption eines minderjährigen Kindes in Deutschland erfordert eine genaue Prüfung der Beteiligten durch das Jugendamt und das Familiengericht.

ADOPTIONEN VON GLEICHGESCHLECHTLICHEN PAAREN UND ALLEINSTEHENDEN

Seit Einführung der sogenannten „Ehe für alle“ und dem Wegfall der eingetragenen Lebenspartnerschaft können auch gleichgeschlechtliche Paare eine sogenannte vollwertige Adoption durchführen.

Zudem können grundsätzlich auch alleinstehende Personen in Deutschland ein Kind adoptieren. Gleichwohl begegnen ihnen oft höhere Hürden im Verfahren, weil das Jugendamt prüft, ob auch ohne Partner eine stabile und förderliche Umgebung für das Kind gegeben ist. Hier ist es besonders wichtig, frühzeitig einen Anwalt für Adoptionsrecht zu kontaktieren, um das Verfahren zu planen und möglichen Herausforderungen gut vorbereitet zu begegnen.

AUSLANDSADOPTION

Bei einer Auslandsadoption werden Kinder häufig nach den Voraussetzungen ihres Heimatlandes adoptiert. Eine solche Adoption muss anschließend in Deutschland anerkannt werden, um hierzulande als rechtliche Eltern angesehen zu werden. Ohne eine Anerkennung kann es zu Problemen hinsichtlich des Sorgerechts, des Erbrechts und des Aufenthaltsstatus des Kindes kommen.

Dabei muss bei einer Anerkennung differenziert werden, ob das Herkunftsland des Kindes dem sogenannten „Haager Adoptionsübereinkommen“ beigetreten ist oder nicht. Bei der Anerkennung von Adoptionsentscheidungen aus Vertragsstaaten ergeben sich erhebliche Erleichterungen für das Anerkennungsverfahren.

Die Wirkungen ausländischer Adoptionsentscheidungen aus Nichtvertragsstaaten hingegen müssen in einem Gerichtsverfahren beim Familiengericht nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) anerkannt werden. Hier ist eine tiefgehende Prüfung des Adoptionsverfahrens notwendig.

Gerade bei Auslandsadoptionen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine Anerkennung ohne Verzögerungen in Deutschland sicherzustellen.

VOLLJÄHRIGENADOPTION – BELIEBTES GESTALTUNGSMITTEL IM RAHMEN DER NACHFOLGEPLANUNG

Die Adoption ist nicht nur Minderjährigen vorbehalten. Auch volljährige Personen können adoptiert werden – beispielsweise zur rechtlichen Absicherung einer gewachsenen Eltern-Kind-Beziehung oder zur Stärkung familiärer Bindungen, etwa in Patchwork-Konstellationen.

Auch gewinnt die Erwachsenenadoption im Rahmen der Nachfolgeplanung zunehmend an Bedeutung – aufgrund der Steuerprivilegierungen und -befreiungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer von Kindern.

Die Erwachsenenadoption unterliegt jedoch besonderen Voraussetzungen. Besonderheiten ergeben sich zudem auch bei der Rechtsfolge – denn eine sogenannte volle oder auch starke Adoption bildet im Erwachsenenalter die Ausnahme.

VATERSCHAFTSANERKENNUNGEN UND -ANFECHTUNGEN – AUCH IM AUSLAND MÖGLICH

Das Gesetz verfolgt den Zweck, dass die gesetzliche Vaterschaft grundsätzlich mit der biologischen Vaterschaft zusammenfällt. Ist dies nicht der Fall, ist eine Anfechtung der Vaterschaft möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine Vaterschaft anzuerkennen oder auch gerichtlich klären zu lassen. Darüber hinaus beraten wir regelmäßig zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus einer Vaterschaftsanerkennung – insbesondere auch im Ausland.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Adoption minderjähriger Kinder (auch Stiefkind-Adoption und Verwandten-Adoption)
  • Auslandsadoption, Anerkennung von Auslandsadoptionen und Adoption ausländischer Kinder
  • Adoption von gleichgeschlechtlichen Paaren und Alleinstehenden
  • Erwachsenenadoption insbesondere als Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung
  • Klärung, Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus der Vaterschaft (Unterhalt, Erbrecht etc.)
Weitere Kompetenzen