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Testament und Erbvertrag

IHRE FINANZIELLE ZUKUNFT SICHERN.

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Erbe ist ein zutiefst persönlicher Schritt. Wer soll das Vermögen erhalten, das man sich ein Leben lang aufgebaut hat? Wie kann man den Partner absichern und gleichzeitig Streit unter den Erben vermeiden? Eine durchdachte Nachlassplanung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihr Vermögen dem Familienfrieden dient, anstatt ihn zu gefährden.

Ohne eine letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge. Diese führt oft zu Ergebnissen, die nicht gewollt sind: Es entstehen zerstrittene Erbengemeinschaften, der überlebende Partner ist nicht ausreichend abgesichert oder das Vermögen geht an entfernte Verwandte.

Als erfahrenen Anwälte im Erbrecht begleiten wir Sie dabei, die Kontrolle zu behalten. Wir übersetzen Ihre Wünsche in eine rechtssichere Form und entwickeln eine Strategie, die Ihre familiäre Situation, Ihre Vermögenswerte und steuerliche Aspekte optimal berücksichtigt.

Testament – Letzter Wille verschriftlicht

Das Testament ist die bekannteste Form, um den eigenen Nachlass zu regeln. Als einseitige Verfügung können Sie es jederzeit und ohne die Zustimmung anderer ändern oder widerrufen. So bleiben Sie flexibel und können auf neue Lebensumstände reagieren.

Formen des Testaments

Das eigenhändige Testament

Sie können Ihren letzten Willen vollständig handschriftlich verfassen und mit Ort, Datum und Ihrer vollen Unterschrift versehen.

Vorteil: Schnell und ohne Kosten erstellt.

Risiko: Formfehler können zur Unwirksamkeit führen. Unklare Formulierungen führen oft zu teuren Erbstreitigkeiten. Zudem besteht die Gefahr, dass das Testament nicht gefunden oder unterschlagen wird.

Das notarielle Testament

Sie erklären Ihren Willen vor einem Notar, der diesen beurkundet. Das Testament wird anschließend amtlich verwahrt.

Vorteil: Höchste Rechtssicherheit durch professionelle Formulierung und amtliche Verwahrung. In der Regel ersetzt es nach dem Tod den ansonsten erforderlichen und kostspieligen Erbschein.

Wir bereiten den Inhalt Ihres notariellen Testaments in enger Absprache mit Ihnen vor, sodass der Notartermin nur noch der reinen Beurkundung dient.

Sonderfall: Das Berliner Testament für Ehegatten

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nutzen häufig das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des länger lebenden Partners das gemeinsame Vermögen an die Kinder (Schlusserben) fallen soll. Dies sichert den überlebenden Partner umfassend ab, hat aber auch Nachteile wie eine hohe Bindungswirkung und mögliche steuerliche Fallstricke, die wir für Sie durch vorausschauende Gestaltung umgehen.

ERBVERTRAG: DIE BINDENDE LÖSUNG FÜR PARTNER UND UNTERNEHMERNACHFOLGE

Im Gegensatz zum Testament ist der Erbvertrag ein bindender Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. Er kann nur gemeinsam geändert werden und bietet daher eine hohe Verlässlichkeit für alle Beteiligten.

Ein Erbvertrag ist die richtige Wahl, wenn:

  • Unverheiratete Paare sich gegenseitig absichern wollen.
  • Eine Unternehmensnachfolge verbindlich geregelt werden soll.
  • Eine Erbeinsetzung als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung (z.B. Pflege im Alter) versprochen wird.

Aufgrund seiner starken Bindungswirkung muss ein Erbvertrag immer notariell beurkundet werden. Wir beraten Sie umfassend über die weitreichenden Konsequenzen und gestalten den Vertrag passgenau für Ihre Ziele.

DER PFLICHTTEIL – DIE GESETZLICHE GRENZE IHRER GESTALTUNGSFREIHEIT

Auch mit Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre engsten Angehörigen nicht vollständig enterben. Der Gesetzgeber sichert Kindern, Ehegatten und (falls keine Kinder vorhanden sind) den Eltern einen Pflichtteilsanspruch.

Dieser Anspruch ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss vom Erben ausgezahlt werden. Dies kann den Erben in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen, insbesondere wenn das Erbe hauptsächlich aus einer Immobilie besteht. Wir zeigen Ihnen legale Wege auf, wie der Pflichtteil durch vorausschauende Gestaltungen (z.B. Schenkungen zu Lebzeiten oder Pflichtteilsverzichtsverträge) minimiert werden kann.

Warum anwaltliche Beratung bei Testament & Erbvertrag unerlässlich ist

Rechtssicherheit: Wir stellen sicher, dass Ihre Verfügung frei von Formfehlern und unmissverständlich formuliert ist.

Streitvermeidung: Durch klare Regelungen nehmen wir potenziellem Konflikt unter den Erben den Nährboden.

Steueroptimierung: Wir gestalten Ihren Nachlass so, dass die Erbschaftsteuer für Ihre Erben so gering wie möglich ausfällt.

Ganzheitliche Planung: Wir berücksichtigen alle Aspekte, von der Absicherung Ihres Partners über Pflichtteilsansprüche bis hin zur Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Nehmen Sie Ihre Nachlassplanung in die Hand und sorgen Sie für Klarheit und Frieden. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauensvolles und umfassendes Beratungsgespräch.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Prüfung und Aktualisierung bestehender Testamente und Erbverträge bei veränderten Lebensumständen.
  • Gestaltung von maßgeschneiderten Testamenten und Erbverträgen, die Ihre persönliche und finanzielle Situation exakt abbilden.
  • Entwurf und Optimierung von Ehegattentestamenten (sog. Berliner Testament) zur optimalen Absicherung des überlebenden Partners.
  • Planung der vorweggenommenen Erbfolge und der Unternehmensnachfolge zur Sicherung Ihres Lebenswerks für die nächste Generation.
  • Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsreduzierung und Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen zur Vermeidung von Konflikten.
  • Steueroptimierte Nachlassgestaltung, um die Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer für Ihre Erben zu minimieren.
  • Erstellung von umfassenden Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen als Teil einer ganzheitlichen Zukunftsplanung.
Weitere Kompetenzen