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Unterhaltsrecht

IHRE FINANZIELLE ZUKUNFT SICHERN.

Unterhaltsfragen gehören zu den konfliktreichsten und existenziellsten Themen im Familienrecht. Ob es um die Absicherung der Kinder oder den eigenen Lebensstandard nach einer Trennung geht – es geht immer um die finanzielle Grundlage für die Zukunft. Die gesetzlichen Regelungen sind komplex, die Berechnungsgrundlagen vielschichtig und die emotionale Belastung ist oft enorm.

Als Anwälte ist es unsere Aufgabe, Klarheit in diese komplexe Materie zu bringen. Wir setzen uns mit Nachdruck und Augenmaß für Ihre berechtigten Ansprüche ein oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Unser Ziel ist es, eine faire, transparente und vor allem nachhaltige Regelung für Sie zu erzielen, die Ihnen Sicherheit für Ihre Zukunft gibt.

KINDESUNTERHALT – DAS FUNDAMENT FÜR DIE ZUKUNFT IHRES KINDES

Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt, der ihre grundlegenden Bedürfnisse sichert. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, leistet diesen Unterhalt in Form einer monatlichen Geldzahlung (Barunterhalt).

Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle: Die Höhe des Unterhalts richtet sich primär nach dem Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle dient hier als anerkannte Richtlinie.

Mehr- und Sonderbedarf: Kosten, die über den regulären Lebensbedarf hinausgehen (z. B. für Kieferorthopädie, teure Klassenfahrten oder Nachhilfe), können als Mehrbedarf oder Sonderbedarf zusätzlich geltend gemacht werden.

Unterhalt für volljährige Kinder: Auch nach dem 18. Geburtstag besteht der Unterhaltsanspruch oft weiter, insbesondere während der ersten Berufsausbildung oder des Studiums. Hier haften in der Regel beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen.

Im Fokus: Das Wohl des Kindes ist unser Leitprinzip. Wir sorgen für eine korrekte Berechnung und konsequente Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, damit die Entwicklung Ihres Kindes bestmöglich gesichert ist.

TRENNUNGSUNTERHALT – SICHERHEIT FÜR DIE ÜBERGANGSZEIT

Ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung besteht in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte seinen bisherigen ehelichen Lebensstandard beibehalten kann. Er dient dazu, eine finanzielle Schieflage in der emotional belastenden Übergangsphase der Trennung zu vermeiden. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie lange die Ehe gedauert hat oder ob Kinder vorhanden sind.

Je nach Einkommensverhältnissen kann der Trennungsunterhalt entweder pauschal nach der sogenannten Quotenmethode oder, insbesondere bei sehr hohen Einkünften, durch eine detaillierte Darlegung des konkreten Bedarfs berechnet werden.

NACHEHELICHER UNTERHALT: EIN NEUANFANG NACH DER SCHEIDUNG

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist daher nicht die Regel, sondern die Ausnahme und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Er kommt nur in Betracht, wenn ein Ehegatte aus spezifischen Gründen nicht für sich selbst sorgen kann:

  • Betreuungsunterhalt: Wegen der Betreuung gemeinsamer kleiner Kinder.
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit: Wenn eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann.
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit: Als Übergangshilfe bei der Jobsuche.
  • Aufstockungsunterhalt: Wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um den ehelichen Lebensstandard zu halten.

Wir prüfen präzise, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht und wie lange dieser geltend gemacht werden kann.

KOMPLEXE BERECHNUNG – INSBESONDERE BEI SELBSTSTÄNDIGEN UND GESELLSCHAFTERN

Die zentrale Herausforderung im Unterhaltsrecht ist die Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens. Vom Bruttoeinkommen müssen Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Schulden und Altersvorsorgebeiträge abgezogen werden. Insbesondere bei Selbstständigen, Unternehmern oder bei variablen Gehaltsbestandteilen (Boni, Tantiemen) ist höchste Expertise gefragt.

Wir beherrschen die Komplexität der Unterhaltsberechnung und stellen sicher, dass alle relevanten Faktoren korrekt bewertet werden. Wir decken verschleierte Einkünfte auf und sorgen für eine transparente und gerechte Berechnungsgrundlage – die Basis für jeden fairen Unterhaltsanspruch.

Ob Sie Unterhalt fordern oder zur Zahlung verpflichtet sind – eine fundierte anwaltliche Beratung ist unerlässlich. Kontaktieren Sie uns für eine strategische Erstberatung, um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Präzise Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unter Berücksichtigung aller relevanten Einkommens- und Vermögenswerte.
  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche – von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur Zwangsvollstreckung.
  • Engagierte Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsforderungen, um Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu schützen.
  • Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens, insbesondere bei komplexen Fällen wie Selbstständigkeit, Unternehmertum oder variablen Gehaltsbestandteilen.
  • Anpassung und Abänderung bestehender Unterhaltstitel bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände (z.B. Jobverlust, neue Ehe, Volljährigkeit des Kindes).
  • Gestaltung von zukunftssicheren Unterhaltsregelungen im Rahmen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Vermeidung späterer Konflikte.
Weitere Kompetenzen