Nachlassabwicklung für ausländische Mandanten
IHR ANSPRECHPARTNER IN DEUTSCHLAND FÜR INTERNATIONALE ERBFÄLLE.
Der Tod eines Angehörigen ist eine schmerzhafte Erfahrung. Befindet sich der Nachlass ganz oder teilweise in Deutschland, während Sie als Erbe im Ausland leben, kommen zu der Trauer oft erhebliche praktische und rechtliche Herausforderungen hinzu: eine fremde Sprache, ein unbekanntes Rechtssystem und eine komplexe Bürokratie.
Wir verstehen Ihre Situation. Als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise im internationalen Erbrecht sind wir darauf spezialisiert, Erbfälle mit Auslandsbezug vollumfänglich für Sie abzuwickeln. Wir sind Ihr professioneller und vertrauenswürdiger Vertreter vor Ort in Deutschland. Wir nehmen Ihnen die Last der Abwicklung ab, sodass Sie nicht für jeden Schritt anreisen müssen, und sorgen dafür, dass Ihre Interessen jederzeit gewahrt bleiben.
DIE BESONDEREN HERAUSFORDERUNGEN IM INTERNATIONALEN ERBFALL
Erben aus dem Ausland sehen sich mit einer Reihe typischer Hürden konfrontiert, bei denen wir Sie gezielt unterstützen:
- Nachweis der Erbenstellung: Deutsche Banken, Behörden und Grundbuchämter verlangen einen formalen Nachweis Ihrer Erbenstellung. Wir klären, ob ein deutscher Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis oder die Anerkennung eines ausländischen Testaments der richtige Weg für Sie ist und leiten das entsprechende Verfahren ein.
- Kommunikation mit Institutionen: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit Banken, Versicherungen, Vermietern, Behörden und Gerichten in deutscher Sprache.
- Sicherung und Verwaltung des Nachlasses: Wir kümmern uns um die Sicherung von Immobilien, die Kündigung von Verträgen und die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten.
- Verwertung von Vermögenswerten: Wir organisieren bei Bedarf den Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen in enger Abstimmung mit Ihnen.
- Deutsche Erbschaftsteuer: Wir klären Ihre Steuerpflicht in Deutschland, erstellen die Erbschaftsteuererklärung und berücksichtigen Doppelbesteuerungsabkommen, um eine mehrfache Besteuerung zu vermeiden.
VON DER ANTRAGSTELLUNG BIS ZUR AUSZAHLUNG
Wir bieten Ihnen eine umfassende „Alles aus einer Hand“-Betreuung. Sie erteilen uns eine Vollmacht, und wir übernehmen die gesamte weitere rechtliche und administrative Abwicklung.
Strategie und Rechtswahl
Zunächst klären wir, welches Erbrecht Anwendung findet. Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist dies in der Regel das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wir prüfen die Rechtslage und entwickeln die effizienteste Strategie.
Erlangung des Erbnachweises
Wir beantragen für Sie das notwendige Dokument, um Sie als rechtmäßigen Erben auszuweisen – sei es der deutsche Erbschein oder das Europäische Nachlasszeugnis, das innerhalb der EU gilt.
Praktische Nachlassabwicklung
Wir übernehmen die treuhänderische Verwaltung und praktische Abwicklung des Nachlasses. Dies umfasst die Auflösung von Konten, die Sichtung von Unterlagen, die Regelung aller vertraglichen Verpflichtungen und die genaue Ermittlung des Nachlasswertes.
Steuerliche Abwicklung
Wir erstellen und reichen die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein. Nach Erhalt des Steuerbescheids und der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sorgen wir für die Überweisung des Ihnen zustehenden Nachlasses auf Ihr Konto im Ausland.
UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:
- Beantragung von deutschen Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen.
- Anerkennung ausländischer Testamente und Erbverträge in Deutschland.
- Vollständige praktische Abwicklung des Nachlasses in Deutschland (Banken, Verträge, Immobilien).
- Erstellung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen.
- Verkauf von Nachlassimmobilien und Transfer des Erlöses ins Ausland.
- Kommunikation mit allen deutschen Behörden, Gerichten und sonstigen Beteiligten als Ihr zentraler Ansprechpartner.


