Home / Expertise / Internationales

Internationale Scheidung

KOMPETENZ BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSVERFAHREN.

Eine Scheidung mit internationalem Bezug liegt vor, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, einer oder beide im Ausland leben, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder Vermögenswerte in verschiedenen Ländern vorhanden sind. Solche Konstellationen werfen komplexe Rechtsfragen auf, die über das rein nationale deutsche Familienrecht hinausgehen.

Die zentrale Herausforderung besteht darin, zunächst zu klären, welches Gericht überhaupt für das Scheidungsverfahren zuständig ist und nach welchem Recht die Scheidung und ihre vielfältigen Folgen – wie Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich und Sorgerecht – zu beurteilen sind. Hier werden internationale Abkommen und europäische Verordnungen (wie Brüssel IIb/terRom IIIHaager UnterhaltsprotokollEU-Güterrechtsverordnungen) relevant, deren Zusammenspiel oft komplex ist.

Eine sorgfältige Prüfung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts ist daher essenziell. Oft gibt es Wahlmöglichkeiten, die strategisch genutzt werden können. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Rechte optimal zu wahren und die für Sie günstigste Vorgehensweise zu ermitteln.

DIE INTERNATIONALE ZUSTÄNDIGKEIT: DER „WETTLAUF ZU DEN GERICHTEN“

Die Brüssel-IIb-Verordnung regelt, welches Gericht innerhalb der EU für eine Scheidung zuständig ist. Die Zuständigkeit kann sich unter anderem aus dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten oder dem letzten gemeinsamen Aufenthalt, wenn einer von ihnen dort noch wohnt, ergeben.

Da oft Gerichte in mehreren Mitgliedstaaten zuständig sein können, gilt der Grundsatz der „Rechtshängigkeit“: Das Gericht, das zuerst angerufen wird, ist für das Verfahren zuständig. Dies kann zu einem regelrechten „Wettlauf zu den Gerichten“ (sog. Race to the Courthouse) führen. Die schnelle Einleitung des Verfahrens am für Sie vorteilhafteren Gerichtsstand kann daher von erheblicher strategischer Bedeutung sein.

DAS ANWENDBARE RECHT: EINE DIFFERENZIERTE BETRACHTUNG

Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass auch deutsches Recht angewendet wird. Für die Scheidung und ihre Folgen gelten unterschiedliche Regelwerke:

Die Scheidung selbst (Rom-III-Verordnung)

Ehegatten haben die Möglichkeit, das auf ihre Scheidung anwendbare Recht zu wählen (z.B. das Recht ihrer gemeinsamen Staatsangehörigkeit). Ohne eine solche Rechtswahl greift eine Kaskade von Anknüpfungspunkten, beginnend beim gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt.

Das eheliche Güterrecht (EuGüVO)

Für die Aufteilung des Vermögens gilt das Recht, das die Ehegatten in einem Ehevertrag gewählt haben. Ohne Rechtswahl ist meist das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.

Der nacheheliche Unterhalt (Haager Unterhaltsprotokoll)

Unterhaltsansprüche richten sich in der Regel nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt der berechtigten Person. Auch hier sind unter Umständen Rechtswahlmöglichkeiten gegeben.

Der Versorgungsausgleich (Deutsche Spezialität)

Der Ausgleich von Rentenanwartschaften ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Deutsche Gerichte führen einen Versorgungsausgleich grundsätzlich nach deutschem Recht durch, selbst wenn die Scheidung ausländischem Recht unterliegt. Dies erfordert bei ausländischen Rentenkonten besondere Expertise.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Hier steht das Kindeswohl im Vordergrund. Maßgeblich ist in der Regel das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes.

ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN

Scheidungsurteile aus einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark) werden in Deutschland grundsätzlich automatisch anerkannt. Bei Scheidungen aus Drittstaaten ist in der Regel ein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Landesjustizverwaltung erforderlich. Wir begleiten Sie in beiden Szenarien.

Die Weichen für den Ausgang eines internationalen Scheidungsverfahrens werden ganz am Anfang gestellt. Zögern Sie nicht, uns für eine fundierte strategische Erstberatung zu kontaktieren, um Ihre Position zu sichern und kostspielige Fehler zu vermeiden.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Geltendmachung und Abwehr von grenzüberschreitenden Unterhalts- und Güterrechtsansprüchen.
  • Prüfung der internationalen Zuständigkeit und strategische Beratung zum optimalen Gerichtsstand.
  • Beratung zur und Gestaltung von Rechtswahlvereinbarungen für die Scheidung und ihre Folgen.
  • Vertretung in grenzüberschreitenden Scheidungs- und Scheidungsfolgenverfahren vor deutschen Gerichten.
  • Durchführung von Verfahren zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in Deutschland.
  • Bearbeitung des Versorgungsausgleichs unter Einbeziehung ausländischer Rentenanwartschaften.
Weitere Kompetenzen