Home / Expertise / Internationales

Nachlassplanung mit Auslandsbezug

IHRE EXPERTEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE VERMÖGENSNACHFOLGE.

Sachverhalte mit Auslandsbezug sind in der erbrechtlichen Praxis alltäglich geworden. Die zunehmende Mobilität von Personen und Kapital führt dazu, dass die Vermögensnachfolge häufig mehrere Rechtsordnungen berührt, sei es durch den Wohnsitz des Erblassers oder der Erben im Ausland, durch die Belegenheit von Vermögenswerten wie Immobilien oder durch eine ausländische Staatsangehörigkeit der Beteiligten.

Diese internationalen Bezüge führen zu komplexen Kollisionen nationaler Erb- und Steuerrechtsordnungen. Die Folge sind erhebliche Rechtsunsicherheiten bezüglich des anwendbaren Rechts, der Wirksamkeit von Testamenten, der Höhe von Erb- und Pflichtteilsquoten sowie der steuerlichen Belastung des Nachlasses. Ohne eine gezielte, vorausschauende Gestaltung drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile und aufwendige Auseinandersetzungen für die Erben.

Eine rechtssichere und steueroptimierte Nachfolgeplanung erfordert in diesen Fällen eine fundierte Kenntnis der einschlägigen internationalen Regelungen, insbesondere der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Als spezialisierte Kanzlei im internationalen Erbrecht konzipieren wir für Sie eine Nachlassregelung, die die Geltung des gewünschten Rechts sichert und die Vermögensstruktur über Grenzen hinweg rechtssicher und steuerlich vorteilhaft gestaltet.

DIE HÄUFIGSTEN FALLSTRICKE BEI INTERNATIONALEN ERBFÄLLEN

Eine unvorbereitete Nachlassplanung mit Auslandsbezug birgt erhebliche Risiken, die wir für Sie identifizieren und ausschließen:

Anwendbares Recht: Ein juristisches Minenfeld 

Welches Recht gilt? Das deutsche? Das Recht Ihres Wohnsitzlandes? Oder das Recht des Landes, in dem sich eine Immobilie befindet? Die EU-Erbrechtsverordnung schafft zwar eine Grundregel (Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts), doch diese kann zu unerwünschten Folgen führen, wenn das dortige Erbrecht stark vom deutschen abweicht.

Unwirksame Testamente 

Ein in Deutschland formgültig errichtetes handschriftliches Testament kann in anderen Ländern (insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtsraum) unwirksam sein. Dies kann dazu führen, dass für Teile Ihres Vermögens die dortige gesetzliche Erbfolge eintritt.

Unerwartete Pflichtteils- und Erbansprüche 

Andere Länder kennen oft andere Pflichtteilsrechte oder versorgen den überlebenden Ehegatten abweichend vom deutschen Recht. Ihre auf deutsche Verhältnisse zugeschnittene Planung kann im Ausland ins Leere laufen und zu völlig anderen Erbquoten führen.

Die Steuerfalle: Mehrfachbesteuerung

Oft wollen mehrere Staaten auf dasselbe Vermögen Erbschaftsteuer erheben. Ohne eine Analyse der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und eine intelligente Gestaltung droht eine doppelte oder sogar mehrfache Besteuerung, die das Erbe erheblich reduziert.

DER SCHLÜSSEL ZUR SICHERHEIT: DIE BEWUSSTE RECHTSWAHL

Das mächtigste Instrument, um Ordnung im internationalen Erbfall zu schaffen, ist die Rechtswahl. Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass das Recht des Staates gelten soll, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

Beispiel: Ein deutscher Rentner mit ständigem Wohnsitz in Portugal kann durch eine einfache Erklärung im Testament verfügen, dass deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt. Damit umgeht er das portugiesische Erbrecht und schafft eine klare, berechenbare Grundlage für seine Erben.

Wir beraten Sie umfassend, ob eine solche Rechtswahl in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie sie formgültig und unmissverständlich in Ihrer letztwilligen Verfügung verankert wird.

INSTRUMENTE DER INTERNATIONALEN NACHLASSPLANUNG

Basierend auf Ihrer Situation entwickeln wir eine robuste Gesamtstrategie und nutzen dabei die passenden Instrumente:

  • DAS INTERNATIONALE TESTAMENT: Wir gestalten ein Testament, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen relevanten Rechtsordnungen formwirksam und inhaltlich eindeutig ist.
  • STRUKTURIERUNG VON AUSLANDSVERMÖGEN: Manchmal ist es sinnvoll, Auslandsvermögen (insb. Immobilien) über eine Kapitalgesellschaft zu halten, um die Vererbung zu vereinfachen und steuerlich zu optimieren.
  • LEBZEITIGE SCHENKUNGEN: Auch grenzüberschreitende Schenkungen können ein wirksames Mittel sein, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen und zukünftige Konflikte zu vermeiden.
  • ABSTIMMUNG MIT AUSLÄNDISCHEN BERATERN: Wir arbeiten mit unserem internationalen Netzwerk von Anwalts- und Steuerkanzleien zusammen, um eine nahtlose und rechtssichere Planung zu gewährleisten.

Ihre internationale Lebens- und Vermögenssituation erfordert eine Nachlassplanung, die weiterdenkt. Ein Standardtestament aus der Schublade ist hier nicht nur unzureichend, sondern gefährlich. Schützen Sie Ihr Vermögen und ersparen Sie Ihren Erben einen bürokratischen Hürdenlauf. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende strategische Beratung.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Analyse Ihrer internationalen Vermögenssituation und Bestimmung des anwendbaren Erbstatuts.
  • Beratung zur und Gestaltung der Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts.
  • Erstellung von grenzüberschreitend wirksamen Testamenten und Erbverträgen.
  • Planung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unter Berücksichtigung der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Gestaltung von lebzeitigen, grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen.
  • Beratung für binationale Paare bei der Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen.
Weitere Kompetenzen