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Ausländische Familienentscheidungen

WIRKSAMKEIT INTERNATIONALER URTEILE UND URKUNDEN IN DEUTSCHLAND.

In einer global vernetzten Welt werden familiäre und gerichtliche Entscheidungen zunehmend über Ländergrenzen hinweg getroffen. Ob eine im Ausland geschlossene Ehe, eine dort erfolgte Scheidung oder ein Urteil zum Sorge- und Unterhaltsrecht – diese Entscheidungen entfalten in Deutschland nicht automatisch rechtliche Wirkung.

Damit eine ausländische Entscheidung im deutschen Rechtsraum Geltung erlangt, bedarf es in vielen Fällen eines förmlichen Anerkennungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahrens. Ohne diesen Schritt wird beispielsweise eine im Ausland geschiedene Person in Deutschland weiterhin als verheiratet geführt, was eine erneute Eheschließung unmöglich macht.

Als spezialisierte Kanzlei im internationalen Familienrecht begleiten wir Sie sicher durch die komplexen Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre im Ausland ergangenen Urteile und Urkunden in Deutschland die notwendige Rechtskraft erlangen.

DIE ANERKENNUNG VON AUSLÄNDISCHEN SCHEIDUNGSURTEILEN

Die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Ehescheidung ist der häufigste Anwendungsfall. Hierbei ist entscheidend, in welchem Staat die Scheidung durchgeführt wurde:

Scheidungen innerhalb der EU (außer Dänemark):

Aufgrund der Brüssel-IIb-Verordnung werden Scheidungsurteile aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland grundsätzlich automatisch anerkannt. Ein gesondertes Anerkennungsverfahren ist hier in der Regel nicht erforderlich.

Scheidungen in Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten):

Wurde die Ehe in einem Staat außerhalb der EU geschieden, ist ein förmliches Anerkennungsverfahren durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung zwingend notwendig. Wir stellen diesen Antrag für Sie und stellen sicher, dass alle Voraussetzungen, wie die ordnungsgemäße Zuständigkeit des ausländischen Gerichts und die Wahrung des deutschen „ordre public“, dargelegt werden.

VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER URTEILE ZU UNTERHALT UND SORGERECHT

Haben Sie im Ausland einen Titel über Kindes- oder Ehegattenunterhalt erwirkt oder eine Entscheidung zum Sorge- und Umgangsrecht erhalten, muss diese oft erst für vollstreckbar erklärt werden, bevor Sie Ihre Rechte in Deutschland durchsetzen können.

Auch hier erleichtern europäische Verordnungen (z. B. die EU-Unterhaltsverordnung) sowie internationale Abkommen (wie das Haager Unterhaltsprotokoll) die grenzüberschreitende Durchsetzung erheblich. Bei Entscheidungen aus Drittstaaten ist hingegen meist ein gerichtliches Vollstreckbarerklärungsverfahren vor einem deutschen Gericht erforderlich. Wir führen dieses Verfahren für Sie, damit Ihr ausländischer Titel die gleiche Wirkung entfaltet wie ein deutscher.

DIE LEGALISation AUSLÄNDISCHER URKUNDEN: DIE SICHERUNG DER ECHTHEIT

Deutsche Behörden oder Gerichte müssen sich auf die Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Gerichtsurteile) verlassen können. Zum Nachweis dieser Echtheit gibt es ein international standardisiertes, hierarchisches System:

Staatenvertragliche Befreiung

Mit einigen Staaten bestehen bilaterale Abkommen, die eine Befreiung von jeglicher Echtheitsprüfung vorsehen. Dies ist der einfachste, aber auch seltenste Fall.

Die Haager Apostille

Für Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird das Verfahren erheblich vereinfacht. Eine von einer designierten Behörde im Herkunftsland ausgestellte Apostille genügt als Echtheitsnachweis. Die Apostille ist ein standardisierter Stempel, der auf der Urkunde angebracht wird und die aufwändigere Legalisation ersetzt.

Die Legalisation

Für Urkunden aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist die klassische Legalisation erforderlich. Dies ist ein mehrstufiger Prozess: Die Urkunde muss zunächst von den zuständigen Behörden ihres Herkunftslandes innerstaatlich beglaubigt werden, bevor sie abschließend von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in diesem Staat legalisiert wird. Dieser Prozess bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels auf der Urkunde.

Wir prüfen für Sie, welches Verfahren für Ihre ausländischen Urkunden notwendig ist, und unterstützen Sie bei der Einholung der erforderlichen Apostille oder Legalisation.

Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen ist ein hochformelles Rechtsgebiet. Fehler können zu erheblichen Verzögerungen und Rechtsproblemen führen. Kontaktieren Sie uns für eine Prüfung Ihrer Unterlagen, damit wir den für Sie richtigen und effizientesten Weg bestimmen können.

UNSERE LEISTUNGSSCHWERPUNKTE:

  • Durchführung des förmlichen Anerkennungsverfahrens für Scheidungsurteile aus Drittstaaten.
  • Einleitung von Vollstreckbarerklärungsverfahren für ausländische Unterhalts- und Sorgerechtsentscheidungen.
  • Beratung zur Notwendigkeit und Beschaffung von Apostillen und Legalisationen für ausländische Urkunden.
  • Prüfung der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennungsvoraussetzungen.
  • Korrespondenz mit den zuständigen deutschen und ausländischen Behörden, Gerichten und Konsulaten.
Weitere Kompetenzen