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Mandant:in werden

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick geben, wie Sie bei uns Mandant werden können. Zudem haben wir einige Fragen beantwortet, die sich regelmäßig vor Aufnahme eines Mandats stellen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit gerne eine E-Mail oder eine Anfrage über unser Kontaktformular senden.

VON DER KONTAKTAUFNAHME ZUM MANDAT

Der Entschluss, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist ein bedeutender Schritt, der oft in einer rechtlich und emotional herausfordernden Situation getroffen wird. Wir möchten Ihnen diesen Schritt so einfach und transparent wie möglich gestalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Mandatierung abläuft, was uns als Kanzlei auszeichnet und wie sich unser Honorar zusammensetzt.

Unser Ziel ist ein strukturierter und für Sie jederzeit nachvollziehbarer Prozess. Dieser gliedert sich in der Regel in drei klare Schritte:

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihr Anliegen. Bitte nennen Sie uns auch den Namen der Gegenseite, damit wir eine Kollisionsprüfung durchführen können. Alle Informationen, die Sie uns übermitteln, unterliegen von der ersten Sekunde an der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir melden uns im Anschluss kurzfristig bei Ihnen, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.

Das Mandat beginnt in der Regel mit einer fundierten Erstberatung. Ziel dieses Gesprächs ist die umfassende rechtliche Analyse des Sachverhalts sowie die Erarbeitung einer individuellen Zielsetzung und Strategie. Sie erhalten eine dezidierte Einschätzung der Erfolgsaussichten und der damit verbundenen Risiken. Die Erstberatung bildet das Fundament für jede weitere anwaltliche Tätigkeit und kann persönlich, telefonisch oder via Videokonferenz (Teams/Zoom) durchgeführt werden.

Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für eine weitergehende Vertretung, erfolgt die Mandatierung durch Abschluss eines schriftlichen Mandatsvertrages und die Erteilung einer Prozessvollmacht. Damit ist die rechtliche Vertretung legitimiert, und wir nehmen die aktive Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber Dritten, Behörden oder Gerichten auf.

PROFIL UND BERATUNGSANSATZ

Unsere anwaltliche Tätigkeit orientiert sich an klaren Grundsätzen, die die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bilden:

Wir sind ausschließlich im Familien- und Erbrecht tätig. Diese Fokussierung gewährleistet ein Höchstmaß an Expertise und Erfahrung, insbesondere in komplexen Sachverhalten mit internationalem Bezug.

Wir verstehen uns als strategische Berater. Unsere Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, Ihre definierten wirtschaftlichen und persönlichen Ziele durch eine vorausschauende und durchdachte Vorgehensweise zu erreichen.

Eine offene Kommunikation über die rechtliche Situation, Chancen, Risiken und insbesondere die Kosten ist für uns selbstverständlich. Wir stellen sicher, dass Sie jederzeit fundierte Entscheidungen treffen können.

Jedem Mandat ist ein fester anwaltlicher Ansprechpartner zugeordnet. Dies gewährleistet eine kontinuierliche, persönliche und effiziente Betreuung Ihres Falles.

honorar und kosten

Für unsere Dienstleistungen fällt eine Vergütung an. Diese vereinbaren wir mit Ihnen vor Mandatsbeginn. Wir legen Wert auf eine transparente und kalkulierbare Honorargestaltung.

Die erste Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei erfolgt selbstverständlich stets kostenfrei und für Sie unverbindlich – unabhängig davon, ob Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular kontaktieren. In diesem ersten Austausch klären wir gemeinsam, inwieweit wir Sie unterstützen können und unter welchen Konditionen eine Mandatierung möglich ist.

Dabei wird Ihre Anfrage grundsätzlich persönlich von dem für Ihr Anliegen zuständigen Rechtsanwalt geprüft und bewertet. Sollte eine Mandatsübernahme aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung nicht möglich sein oder unsere Kapazitäten aktuell keine Neumandate zulassen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich umgehend und transparent mit.

Auf Wunsch beginnt unsere Zusammenarbeit mit einer strategischen Erstberatung zur rechtlichen Analyse Ihres Falls und zur Entwicklung einer individuellen Zielsetzung. Wir bieten Ihnen dieses Gespräch als Festpreis zum gesetzlichen Betrag gemäß § 34 RVG in Höhe von 190,00 EUR zzgl. MwSt. an. Die Beratung erfolgt nach Ihrer Wahl persönlich in unseren Kanzleiräumen, telefonisch oder auf digitalem Weg.

Wir treffen regelmäßig eine individuelle Honorarvereinbarung auf Zeitbasis mit unseren Mandanten. Diese bietet sich insbesondere an, wenn Ungewissheiten hinsichtlich der Prozessdynamik bzw. hinsichtlich der Höhe des Streitgegenstandes bestehen oder auch ein Missverhältnis zwischen Streitwert und Aufwand besteht.

Die Erfassung der anfallenden Bearbeitungszeit erfolgt präzise in Einheiten von 6 Minuten. Durch die Erstellung regelmäßiger Zwischenabrechnungen gewährleisten wir eine lückenlose Kostentransparenz und ermöglichen Ihnen die proaktive Steuerung des Mandatsumfangs sowie der weiteren strategischen Schritte. Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit definieren wir bereits bei Mandatsaufnahme den finanziellen Rahmen sowie Ihre individuellen Belastungsgrenzen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine verbindliche Gesamtkostenzusage aufgrund der Abhängigkeit von der Vorgehensweise der Gegenseite sowie gerichtlicher Verfahrensabläufe naturgemäß nicht möglich ist.

Da die anwaltliche Vergütung neben dem zeitlichen Aufwand auch die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit sowie das damit verbundene Haftungsrisiko des Rechtsanwalts widerspiegelt, legen wir unserer Abrechnung mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde. Bei einer gerichtlichen Vertretung, etwa in Scheidungs- oder Erbrechtsprozessen, ergibt sich dieses Honorar unmittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen auf Basis des gerichtlich festgesetzten Verfahrenswertes. Im außergerichtlichen Bereich vereinbaren wir einen Gebührensatz, der sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert. Diese gesetzliche Mindestvergütung kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn das Honorar nach dem RVG die Abrechnung auf Basis des tatsächlich angefallenen Zeithonorars übersteigt.

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Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen.